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Sachgebiete
Inhaltsverzeichnis
- Hamburgisches Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996
- Eingangsformel
§ 1 - § 8 Erster Abschnitt - Leistungen an die Mitglieder der Bürgerschaft
§ 9 - § 15 Zweiter Abschnitt - Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen
§ 16 - § 17 Dritter Abschnitt - Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 18 - § 20 Vierter Abschnitt - Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Bürgerschaft
§ 21 - § 25 Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
§ 26 - § 26 Sechster Abschnitt - Unabhängigkeit der Mitglieder
§ 27 - § 30 Siebter Abschnitt - Übergangsregelungen, Inkrafttreten
- § 27 - Übergangsregelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richterinnen und Richter
- § 28 - Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 29 - Zeiten der Mitgliedschaft vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 29a - Übergangsregelung zu der ab dem Beginn der 21. Wahlperiode geänderten Altersgrenze für den Bezug der Altersentschädigung
- § 29b - Übergangsregelung zu der ab Beginn der 22. Wahlperiode geänderten Entgelthöhe nach § 2 Absatz 1 für den Bezug der Altersentschädigung
- § 29c - Übergangsregelung zur ab Beginn der 22. Wahlperiode geltenden Neufassung des § 11 Absatz 2 Satz 3
- § 30 - Inkrafttreten
- Hamburgisches Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996