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zum Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord)
Vom 21. April 2017
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Dem am 10. Februar 2017 in Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) wird zugestimmt.
Artikel 2
Der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben 1) .
Ausgefertigt Hamburg, den 21. April 2017.
Der Senat
- 1)
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Am 11. November 2017 in Kraft getreten gemäß Bekanntmachung vom 13. November 2017 (HmbGVBl. S. 355).