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Gesetz
zum Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord)
Vom 21. April 2017
Zum Ausgangs- oder Titeldokument
Fundstelle: HmbGVBl. 2017, S. 121
 

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

 

Artikel 1

Dem am 10. Februar 2017 in Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) wird zugestimmt.

 

Artikel 2

Der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

 

Artikel 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben 1) .

Ausgefertigt Hamburg, den 21. April 2017.

Der Senat

Fußnoten
1)

Am 11. November 2017 in Kraft getreten gemäß Bekanntmachung vom 13. November 2017 (HmbGVBl. S. 355).

 
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