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Inhaltsverzeichnis

  • Außenalster-Verordnung vom 29. Mai 1953
    • Eingangsformel
    • § 1
    • § 2
    • § 3
    • § 4
    • § 5
    • Anlage
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Gesamtausgabe

§ 1 1)

Diese Verordnung gilt für die Außenalster mit ihren Ufern und die sie umgebenden Grundstücke innerhalb der auf dem anliegenden Plane angegebenen Grenzen.

1)

Der Plan wurde verkleinert wiedergegeben.

  • Impressum