• Zur Hauptnavigation springen .
  • Zur Suche springen .
  • Zum Inhalt springen .
Politik & Verwaltung Logo hamburg.de: Zur Startseite
  • hamburg.de Startseite
  • Hotels & Tourismus
  • Kultur & Tickets
  • Jobs & Wohnen
  • Erlebnis & Freizeit
  • Verkehr
  • Politik & Verwaltung
  • JUSTIZBEHÖRDE
  • Landesrecht Online
  • Rechtsprechung

Suche

Erweiterte Suche

Alphabetischer Zugang

Sachgebiete

 

Inhaltsverzeichnis

  • Gesetz zum Ausgleich von Schäden, die durch politische, weltanschauliche, religiöse oder rassische Verfolgung entstanden sind (Allgemeines Wiedergutmachungsgesetz) vom 8. April 1953
    • Ebene öffnen§ 4 - § 6 I. Allgemeiner Teil
    • Ebene öffnen§ 22 - § 22 IV. Sonstige Wiedergutmachungsabsprüche
PDF Drucken

Dokumentansicht

Gesetz
zum Ausgleich von Schäden, die durch politische, weltanschauliche,
religiöse oder rassische Verfolgung entstanden sind
(Allgemeines Wiedergutmachungsgesetz)
Vom 8. April 1953 1)
Fundstelle: HmbBL I 25-e, S.
Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Gesamter Text mit Ausnahme § 4, § 6 Absatz 2 Buchstabe a und § 22 aufgehoben durch Gesetz vom 5. Februar 1985.
1)
Mit Ausnahme des § 4, des § 6 Absatz 2 Buchstabe a und des § 22 aufgehoben durch Gesetz vom 5. 2. 1985 (HmbGVBl. S. 62). Das hamburgische Wiedergutmachungsrecht ist durch das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das jetzt in der Fassung vom 29. 6. 1956 (BGBl. I S. 562) gilt, ersetzt worden. Nach § 228 Absatz 2 Satz 2 BEG sind lediglich die landesrechtllchen Vorschriften, die weitergehende Ansprüche gewähren, zugunsten der bisher Anspruchsberechtigten anwendbar geblieben.
  • Impressum