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Sachgebiete

 

Inhaltsverzeichnis

  • Gebührenordnung für die Feuerwehr (GebOFw) vom 2. Dezember 1997
    • Eingangsformel
    • § 1 - Gebührenpflichtige Tatbestände
    • § 2 - Gebührenfreiheit
    • § 3 - Höhe einzelner Gebühren
    • § 4 - Berechnung der Gebühren
    • § 5 - Besondere Auslagen
    • § 6 - Schlussvorschrift
    • Anlage
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Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 1997, S. 530
Gesamtausgabe

Anlage

Nummer

Gebührentatbestand

Gebühren-
satz in Euro

1

Technische Hilfeleistung und Brandschutz

 

1.1

Einsatz von Feuerwehrangehörigen und -fahrzeugen einschließlich Ausrüstung je angefangene Stunde im Rahmen von Türöffnungen

 

1.1.1

eine Türöffnung werktags in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr

156,70

1.1.2

eine Türöffnung an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie werktags in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr

194,70

1.2

Einsatz oder Gestellung von Feuerwehrangehörigen und -fahrzeugen einschließlich Ausrüstung in anderen Fällen

 

1.2.1

Einsatz oder Gestellung von Feuerwehrangehörigen je angefangene Stunde

73,40

1.2.2

Neben der Gebühr nach Nummer 1.2.1 beträgt die Pauschale je Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

157,50

1.2.3

Einsatz oder Gestellung eines Feuerwehrfahrzeuges (Landfahrzeug) einschließlich Ausrüstung je angefangene Stunde ausschließlich Personal

 

1.2.3.1

Einsatzleitwagen oder Kleinlöschfahrzeug

115,-

1.2.3.2

Löschfahrzeug (auch Tank-/Hamburger Löschfahrzeug)

210,-

1.2.3.3

Rüstwagen, Rüstgerätewagen, Gerätekraftwagen

220,-

1.2.3.4

Wechselladerfahrzeug (ohne Abrollbehälter)

140,-

1.2.3.5

je Abrollbehälter

120,-

1.2.3.6

Kran

210,-

1.2.3.7

Drehleiter oder Teleskopmastfahrzeug

330,-

1.2.3.8

Befehlswagen oder Gerätewagen Führung und Kommunikation

400,-

1.2.3.9

Löschunterstützungsfahrzeug

115,-

1.2.3.10

Gerätewagen Wasserrettung

115,-

1.2.3.11

sonstige Gerätewagen

90,-

1.2.3.12

Großrettungswagen

300,-

1.2.3.13

Vorausrüstwagen-Tunnel

115,-

1.2.4

Einsatz oder Gestellung eines Rettungsdienstfahrzeuges außerhalb eines Rettungsdiensteinsatzes

 

1.2.4.1

Rettungswagen oder Krankentransportwagen

158,70

1.2.4.2

Notarzteinsatzfahrzeug/arztbesetztes Rettungsmittel

158,70

1.2.5

Einsatz oder Gestellung eines Feuerwehrfahrzeugs (Wasserfahrzeuge) einschließlich Ausrüstung je angefangene Stunde einschließlich Personal

 

1.2.5.1

Kleinlöschboot

109,-

1.2.5.2

Löschboot, mittel (LB 30, LAB)

689,-

1.2.5.3

Löschboot, groß (LB 40)

1 283,-

1.2.6

Gestellung oder Nutzung von Ausstattungs- oder Ausrüstungsgegenständen

 

1.2.6.1

Chemikalienschutzanzug (CSA), (Körperschutz Form 2 gemäß FwDV500)

21,-

1.2.6.2

Chemikalienschutzanzug (CSA), (Körperschutz Form 3 gemäß FwDV500)

3 160,-

1.2.7

Gestellung eines Feuerwehrfahrzeuges oder von Ausrüstungsgegenständen für Film- und Fernsehaufnahmen

jeweils die Hälfte der Gebür nach den Nummern 1.2.3.1 bis 1.2.6.2

1.3

Einsatz in Folge eines Fehlalarms durch eine automatische Warn-, Melde- oder Alarmierungs-Anlage

 

1.3.1

Einsatz eines Fahrzeugs einschließlich Personal

360,-

1.3.2

Einsatz je Löschgruppe

765,-

1.3.3

Einsatz je Löschzug einschließlich weiterer Fahrzeuge und Personal

1 410,-

2

Vorbeugender Brandschutz - Einsatz oder Gestellung von Feuerwehrangehörigen

 

2.1

als Brandsicherheitswache je Feuerwehrangehöriger

 

2.1.1

je Vorstellung oder Veranstaltung bis zur Dauer von 4 Stunden

315,-

2.1.2

je weitere angefangene Stunde

73,40

2.1.3

bei Nichtabsage einer nicht stattfindenden Veranstaltung

146,80

2.2

Gestellung einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbeamten insbesondere für die Barclaycard Arena, das Volksparkstadion sowie das Millerntorstadion, je angefangene Stunde

76,50

2.3

Einsatz oder Gestellung von Feuerwehrangehörigen im Zusammenhang mit Brandverhütungsschauen, Nachschauen, feuersicherheitlichen Überprüfungen, Genehmigung nach Sprengstoffgesetz und Abnahme am Ort der Vorführung sowie sonstigen Fällen

 

2.3.1

für die Brandverhütungsschau oder Nachschau nach der Brandverhütungsschauverordnung vom 1. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 403), geändert am 17. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 8), in der jeweils geltenden Fassung einschließlich Büroarbeit und Schlussbesprechung je angefangene Stunde und je Feuerwehrangehöriger

97,-

2.3.2

für die Durchführung einer feuersicherheitlichen Überprüfung in betrieblicher Hinsicht und der Nachschau nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 20. Februar 2020 (HmbGVBl. S. 148, 155), in der jeweils geltenden Fassung bei den in § 51 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 HBauO genannten baulichen Anlagen und Räumen bei festgestellten Mängeln einschließlich Büroarbeit und Besprechungszeit je angefangene Stunde und je Feuerwehrangehöriger

97,-

2.3.3

für die Genehmigung zur Vorführung von pyrotechnischen Effekten nach § 23 Absatz 6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1355), in der jeweils geltenden Fassung, sowie vergleichbare Vorführungen anderer pyrotechnischer Effekte vor Publikum einschließlich Büroarbeit und Abnahme am Ort der Vorführung je angefangene Stunde und je Feuerwehrangehöriger

97,-

2.3.4

in sonstigen Fällen je angefangene Stunde und je Feuerwehrangehöriger

97,-

2.4

Wegepauschale je Tatbestand nach den Nummern 2.1 bis 2.3

6,60

3

Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) und Kampfmittelräumdienst (KRD)

 

3.1

Antragsgebundene Prüfung von Luftbildern und anderen Unterlagen auf Kampfmittel sowie Auskünfte aus vorhandenen Unterlagen und Verzeichnissen je angefangene Stunde und je Feuerwehrangehöriger

148,-

3.2

sonstige Beratungsleistungen je angefangene Stunde und je Feuerwehrangehöriger

97,-

4

Einsatz von Rettungsfahrzeugen einschließlich Personal

 

4.1

Notfallbeförderung mit einem Rettungswagen, Babyintensivtransportwagen, Infektionsrettungswagen, Schwerlastrettungswagen oder Großrettungswagen

616,-

4.2

Einsatz eines Rettungswagens, Babyintensivtransportwagens, Infektionsrettungswagens, Schwerlastrettungswagens oder Großrettungswagens ohne Beförderung

516,-

4.3

Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges oder arztbesetzten Rettungsmittels

 

4.3.1

Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges, Notarztwagens oder Intensivtransportwagens

443,-

4.3.2

Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges, Notarztwagens oder Intensivtransportwagens mit Behandlung durch eine Notärztin oder einen Notarzt

501,-

4.3.3

Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges, Notarztwagens oder Intensivtransportwagens mit Behandlung und Begleitung durch eine Notärztin oder einen Notarzt

628,-

4.4

Krankenbeförderung innerhalb Hamburgs

635,-

4.5

Einsatz eines Rettungshubschraubers

 

4.5.1

Einsatz eines Rettungshubschraubers innerhalb Hamburgs, je Abflug

947,-

4.5.2

Einsatz eines Rettungshubschraubers von Hamburg nach außerhalb und umgekehrt, je Flugminute

44,-

zuzüglich der Gebühr nach Nummer 4.5.1

4.6

Alleinige Beförderung von Blutkonserven, Arzneimitteln, Sauerstoffflaschen oder anderen dem Gesundheitsdienst dienenden Gegenständen sowie alleinige Beförderung von medizinischem Personal oder Blutspenderinnen und Blutspendern innerhalb Hamburgs

160,-

4.7

Einsätze gemäß den Nummern 4.1 bis 4.4 und 4.6 von Hamburg nach außerhalb und umgekehrt

 

4.7.1

für die ersten 20 Kilometer

Gebühr nach den Nummern 4.1 bis 4.4 und 4.6

4.7.2

für jeden weiteren Kilometer

3,55

4.8

Einfache Hilfeleistungen im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes (Tragehilfe) ohne den Einsatz von technischem Gerät

216,-

5

Genehmigungen nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 367), geändert am 12. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 331), in der jeweils geltenden Fassung

 

5.1

Genehmigung für das Betreiben von Notfallrettung

 

5.1.1

mit Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

955,-

5.1.2

ohne Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

515,-

5.2

Genehmigung für das Betreiben von Krankentransport

 

5.2.1

mit Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

547,-

5.2.2

ohne Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

521,-

5.3

Genehmigung einer Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Betriebes

 

5.3.1

mit Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

172,-

5.3.2

ohne Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit

145,-

5.4

Austausch beziehungsweise erstmalige Inbetriebnahme von Krankenkraftwagen sowie Luft- und Wasserfahrzeugen je Fahrzeug

180,-

5.5

Berichtigung der Genehmigungsurkunde

93,-

5.6

Bestätigung der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters oder deren bzw. dessen Stellvertretung oder Bestätigung der Vertreterin oder des Vertreters des auswärtigen Unternehmens

226,-

5.7

Dauernde oder vorübergehende Entbindung von der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des gesamten oder eines Teils des genehmigten Betriebes

119,-

5.8

Widerruf einer Genehmigung

330,-

6

Zuschläge (Abrechnungs- und Leitstellenpauschale)

 

6.1

Zusätzliche Bearbeitungspauschale je Einsatz oder Abrechnungsfall (Abrechnungspauschale)

 

6.1.1

nach den Nummern 1.1, 1.2 und 4.8

45,50

6.1.2

nach den Nummern 1.3, 2, 3, 5, 7 und 8

28,50

6.2

Zusätzliche Bearbeitungsgebühr je von der Leitstelle disponiertem einsatzbezogenen Abrechnungsfall nicht jedoch bei Rettungsdiensteinsätzen gemäß Nummer 4 (Leitstellenpauschale)

120,-

7

Brandmeldeanlagen (im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes)

 

7.1

Erstellung der erforderlichen Unterlagen zum Erwerb und dem Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA) mit Feuerwehrschlüsseldepot der Sicherheitsstufe A (FSD A) oder B (FSD B) zur Inbetriebnahme, einschließlich Vorabsprachen mit der Bauträgerin oder dem Bauträger

240,-

7.2

In- und Außerbetriebnahme einer Brandmeldeanlage mit oder ohne Schlüsseldepot (FSD A)

200,-

7.3

In- und Außerbetriebnahme eines Schlüsseldepots (FSD B) ohne Anbindung einer Brandmeldeanlage

200,-

7.4

Schlüsseltausch oder Neueinlage bei einem FSD A oder FSD B

80,-

7.5

Öffnung einer Feuerwehrschließung (Überprüfung des Freischaltelementes der FSD A, der FSD B, des Schließsystems ABLOY und weiterer Feuerwehrschließungen)

200,-

8

Gebäudefunkanlagen/Objektversorgungsanlagen

 

8.1

Antragsbearbeitung für die Genehmigung einer geforderten Objektversorgungsanlage einschließlich funktionalem Praxistest

237,-

8.2

Folgetermin zur Nachprüfung von Objektversorgungsanlagen

285,-

8.3

sonstige Beratungsleistungen je angefangene Stunde

119,-

  • Impressum