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Inhaltsverzeichnis

  • Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) in der Fassung vom 5. Juli 2004
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene schließen§ 1 - § 5 Abschnitt 1 - Wahltag und Wahlsystem
      • § 1 - Amtsperiode und Wahltag
      • § 2 - Zusammensetzung der Bezirksversammlung und Wahlsystem
      • § 3 - Stimmen
      • § 4 - Sitzvergabe nach Wahlkreislisten
      • § 5 - Sitzvergabe nach Bezirkslisten
    • Ebene öffnen§ 6 - § 12 Abschnitt 2 - Wahlrecht und Wählbarkeit
    • Ebene öffnen§ 13 - § 24 Abschnitt 3 - Vorbereitung für die Wahl
    • Ebene öffnen§ 25 - § 32 Abschnitt 4 - Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
    • Ebene öffnen§ 33 - § 35 Abschnitt 5 - Nachwahlen
    • Ebene öffnen§ 36 - § 36 Abschnitt 6 - Ersatz ausscheidender Mitglieder einer Bezirksversammlung
    • Ebene öffnen§ 37 - § 37 Abschnitt 7 - Wiederholungswahl
    • Ebene öffnen§ 38 - § 39 Abschnitt 8 - Pflicht zu ehrenamtlicher Mitwirkung
    • Ebene öffnen§ 40 - § 45 Abschnitt 9 - Schlussbestimmungen
    • Anlage
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Dokumentansicht

Gesamtausgabe

§ 1
Amtsperiode und Wahltag

(1) Die Amtsdauer der Bezirksversammlung entspricht der Wahlperiode des Europäischen Parlaments und endet mit dem Zusammentritt der neuen Bezirksversammlung.

(2) Tag der Hauptwahl zu den Bezirksversammlungen (Wahltag) ist der Tag der Hauptwahl zum Europäischen Parlament.

  • Impressum