(1) 1 Kleine Anfragen sind vom Senat binnen acht Tagen zu beantworten. 2 Sie werden den Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis gegeben und nach Eingang der Antwort des Senats zusammen mit dieser als Drucksache verteilt.
(2) Der Wortlaut Kleiner Anfragen muss der parlamentarischen Ordnung entsprechen.
(3) Kleine Anfragen, die gegen Absatz 2 verstoßen, hat die Präsidentin oder der Präsident zurückzuweisen.