Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Billebogens
mit den Stadträumen „Billebecken und Billstraße“, „Neuer Huckepackbahnhof“ und „Stadteingang Elbbrücken“
Vom 17. Dezember 2019
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 17. Dezember 2019.