zum Artikel 1 § 30 a Satz 1 Nummer 5
Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg,
dem Lande Schleswig-Holstein und
dem Lande Niedersachsen
über die Erweiterung der
örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
Nachdem es sich auf Grund bestehender Erfahrungen als zweckmäßig und notwendig erwiesen hat, die örtliche Zuständigkeit sowohl der Polizei Hamburg als auch der Polizeien der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf die angrenzenden Gebiete der Hansestadt Hamburg bzw. der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen auszudehnen, haben die zur Vereinbarung entsprechender Bestimmungen bestellten Vertreter, nämlich für
Hansestadt Hamburg:
Oberregierungsrat Dr. Tuebben
Land Schleswig-Holstein:
Oberregierungsrat Bass
Land Niedersachsen:
Regierungsvizepräsident Dr. Masur
vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Stellen folgenden Vertrag abgeschlossen: