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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 14. Februar 1994
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 5 Erster Abschnitt - Allgemeine Grundsätze und Verfahren
    • Ebene öffnen§ 6 - § 13 Zweiter Abschnitt - Berechnung auf Grund der personellen Ausstattung
    • Ebene öffnen§ 14 - § 19 Dritter Abschnitt - Überprüfung des Berechnungsergebnisses
    • Ebene öffnen§ 20 - § 21a Vierter Abschnitt - Ausnahmetatbestände
    • Ebene öffnen§ 22 - § 23 Fünfter Abschnitt - Schlussbestimmungen
    • Ebene schließenAnlage 1 - Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität auf Grund des Zweiten Abschnitts der Verordnung I. - III.
      • I. - Berechnung des Angebots einer Lehreinheit an Deputatstunden
      • II. - Berechnung der jährlichen Aufnahmekapazität
      • III. - Verzeichnis der benutzten Symbole
    • Anlage 2 - Curricularnormwerte ( § 13 Absatz 1 )
    • Anlage 3 - Stellenzuordnung ( § 8 Absatz 1 Satz 2 )
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Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 1994, S. 35
Gesamtausgabe

Anlage 1

Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität
auf Grund des Zweiten Abschnitts der Verordnung

Die personelle Aufnahmekapazität wird unter Zugrundelegung der je Studiengang aufgestellten Curricularnormwerte ( Anlage 2 , § 13 Absätze 2 und 3 ) berechnet. Die Curricularnormwerte sind als Curricularanteile auf die Lehreinheiten so aufzuteilen und darzustellen, dass die Summe der Curricularanteile eines Studiengangs in den an der Ausbildung beteiligten Lehreinheiten den Curricularnormwert ergibt.

  • Impressum