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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz - HundeGDVO) vom 21. März 2006
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 5 Teil I - Gehorsamsprüfung
    • Ebene öffnen§ 6 - § 8 Teil II - Wesenstest
    • Ebene öffnen§ 9 - § 12 Teil III - Zentrales Register
    • Ebene öffnen§ 13 - § 16 Teil IV - Weitere Vorschriften
    • Anlage 1 - Inhalt der Gehorsamsprüfung
    • Anlage 2
    • Anlage 3 - Wesenstest für Hunde
    • Anhang I - ESKALATIONSSTUFEN VON DER DROHUNG BIS ZUR UNGEHEMMTEN BESCHÄDIGUNG
    • Anhang II
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Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 2006, S. 115
Gesamtausgabe

Anhang I

zur Anlage 3 zu § 6 Absatz 1 HundeGDVO:

ESKALATIONSSTUFEN VON DER DROHUNG BIS ZUR UNGEHEMMTEN BESCHÄDIGUNG

Stufe I:

Drohung ohne Körperkontakt

Unterstufe 1:

Distanzdrohung (Fixieren, Zähneblecken, Maulaufreißen)

Unterstufe 2:

Distanzunterschreitung mit gelegentlichem Körperkontakt (gehemmte Beißerei, intentionales Beißen, Abwehrschnappen)

Stufe II:

Drohungen mit Körperkontakt

Unterstufe 3:

Drohungen mit Körperkontakt ohne Bewegungseinschränkung
(Über-die-Schnauze-Beißen oder Beißen mit ausgeprägter Hemmung, Ringkampf)

Unterstufe 4:

Körperkontakt mit Einschränkung der Bewegungsfreiheit
(Queraufreiten, Über-dem-Gegner-Stehen, Runterdrücken, Schieben, Abwehr auf dem Rücken, Abwehrstoßen)

Stufe III:

Beschädigung

Unterstufe 5:

Gehemmte Beschädigung
(Anrempeln, Vorstoßen, Anspringen, gehemmtes Abwehrbeißen)

Unterstufe 6:

UNGEHEMMTE BESCHÄDIGUNG - ERNSTKAMPF
(WAR OF NERVES!)

  • Impressum