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Inhaltsverzeichnis

  • Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005
    • Eingangsformel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 3 Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
    • Ebene öffnen§ 4 - § 11 Zweiter Teil - Das Grundstück und seine Bebauung
    • Ebene schließen§ 12 - § 52 Dritter Teil - Bauliche Anlagen
      • Ebene öffnen§ 12 - § 13 Erster Abschnitt - Gestaltung
      • Ebene schließen§ 14 - § 19a Zweiter Abschnitt - Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
        • § 14 - Baustellen
        • § 15 - Standsicherheit
        • § 16 - Schutz gegen schädliche Einflüsse
        • § 17 - Brandschutz
        • § 18 - Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz
        • § 19 - Verkehrssicherheit
        • § 19 a - Bauarten
      • Ebene öffnen§ 19b - § 23a Dritter Abschnitt - Bauprodukte
      • Ebene öffnen§ 24 - § 30 Vierter Abschnitt - Wände, Decken, Dächer
      • Ebene öffnen§ 31 - § 36 Fünfter Abschnitt - Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
      • Ebene öffnen§ 37 - § 43a Sechster Abschnitt - Technische Gebäudeausrüstung
      • Ebene öffnen§ 44 - § 52 Siebter Abschnitt - Nutzungsbedingte Anforderungen
    • Ebene öffnen§ 53 - § 57 Vierter Teil - Die am Bau Beteiligten
    • Ebene öffnen§ 58 - § 79 Fünfter Teil - Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
    • Ebene öffnen§ 80 - § 83 Sechster Teil - Ordnungswidrigkeiten, Rechtsverordnungen, Übergangs- und Schlussvorschriften
    • Anlage 1
    • Ebene öffnenAnlage 2 - Verfahrensfreie Vorhaben nach § 60 I - IV
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Gesamtausgabe
§ 16
Schutz gegen schädliche Einflüsse

Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Baugrundstücke müssen für bauliche Anlagen entsprechend geeignet sein.

  • Impressum