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Inhaltsverzeichnis

  • Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG) vom 28. Mai 2019
    • Eingangsformel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 8 Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
    • Ebene öffnen§ 9 - § 12 Abschnitt 2 - Fischereischein, Angelprüfung, Fischereiabgabe
    • Ebene schließen§ 13 - § 14 Abschnitt 3 - Zulassungen
      • § 13 - Angel-Guides
      • § 14 - Berufsfischerei
    • Ebene öffnen§ 15 - § 18 Abschnitt 4 - Schutz der Fische
    • Ebene öffnen§ 19 - § 20 Abschnitt 5 - Fischereiaufsicht und Fischereiausübung
    • Ebene öffnen§ 21 - § 22 Abschnitt 6 - Ermächtigungen und Datenschutz
    • Ebene öffnen§ 23 - § 23 Abschnitt 7 - Ordnungswidrigkeiten
    • Ebene öffnen§ 24 - § 25 Abschnitt 8 - Einschränkung von Grundrechten und Schlussvorschriften
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Dokumentansicht

Gesamtausgabe

§ 13
Angel-Guides

(1) Angel-Guides bedürfen zur Ausübung von geführten oder begleiteten Angeltouren der Zulassung durch die zuständige Behörde.

(2) Durch Angel-Guides geführte oder begleitete Angeltouren sind in Freien Gewässern zulässig, sofern dies nicht allgemein oder im Einzelfall untersagt ist. Die Zulassung von durch Angel-Guides geführten oder begleiteten Angeltouren in anderen Gewässern, kann durch die Inhaberinnen bzw. Inhaber des Fischereirechts erfolgen.

(3) Die Zulassung ist beim Fischfang im Original mitzuführen und auf Verlangen den zur Fischereiaufsicht Befugten oder der Polizeivollzugsbeamtin bzw. dem Polizeivollzugsbeamten vorzuzeigen.

  • Impressum