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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über die Satzung der Stadtreinigung Hamburg vom 29. März 1994
    • Eingangsformel
    • Einziger Paragraph
    • Ebene schließenAnlage § 1 - § 16
      • § 1 - Aufgabenkreis der Geschäftsführung
      • § 2 - Geschäftsverteilung
      • § 3 - Zusammenarbeit der Geschäftsführer, Beschlussfassung
      • § 4 - Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse
      • § 5 - Abwesenheit der Geschäftsführer
      • § 6 - Jahresabschluss
      • § 7 - Wirtschaftsplan
      • § 8 - Mittelfristige Finanzplanung
      • § 9 - Unternehmensplanung
      • § 10 - Auftragsvergabe
      • § 11 - Aufgaben des Aufsichtsrats
      • § 12 - Berichterstattung an den Aufsichtsrat
      • § 13 - Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat
      • § 14 - Zustimmungsbedürftige Geschäfte
      • § 15 - Einbindung von Tochtergesellschaften
      • § 16 - Erklärung zum Hamburger Corporate Governance Kodex
    • Anlage
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Gesamtausgabe

§ 8
Mittelfristige Finanzplanung

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist dem Aufsichtsrat eine mittelfristige Finanzplanung (Erfolgs-, Investitions- und Finanzierungsvorschau) vorzulegen, die das Planjahr und mindestens drei darauffolgende Geschäftsjahre umfasst. Die dem Zahlenwerk zugrundeliegenden Annahmen und die wesentlichen Planungsdaten sind zu erläutern (z. B. Entwicklung der Stellen).

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