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Inhaltsverzeichnis

  • Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Hamburgisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz - HmbUVollzG) vom 15. Dezember 2009
    • Eingangsformel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 1 Teil 1 - Anwendungsbereich
    • Ebene schließen§ 2 - § 71 Teil 2 - Vollzug der Untersuchungshaft
      • Ebene schließen§ 2 - § 6 Abschnitt 1 - Grundsätze
        • § 2 - Aufgabe des Vollzuges
        • § 3 - Zuständigkeit und Zusammenarbeit
        • § 4 - Stellung der Untersuchungsgefangenen
        • § 5 - Gestaltung des Vollzuges
        • § 6 - Soziale Hilfe
      • Ebene öffnen§ 7 - § 10 Abschnitt 2 - Vollzugsverlauf
      • Ebene öffnen§ 11 - § 19 Abschnitt 3 - Unterbringung und Ernährung der Untersuchungsgefangenen
      • Ebene öffnen§ 20 - § 28 Abschnitt 4 - Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt
      • Ebene öffnen§ 29 - § 35 Abschnitt 5 - Arbeit und Bildung
      • Ebene öffnen§ 36 - § 38 Abschnitt 6 - Freizeit
      • Ebene öffnen§ 39 - § 41 Abschnitt 7 - Religionsausübung
      • Ebene öffnen§ 42 - § 47 Abschnitt 8 - Gesundheitsfürsorge
      • Ebene öffnen§ 48 - § 56 Abschnitt 9 - Sicherheit und Ordnung
      • Ebene öffnen§ 57 - § 63 Abschnitt 10 - Unmittelbarer Zwang
      • Ebene öffnen§ 64 - § 69 Abschnitt 11 - Pflichtwidrigkeiten der Untersuchungsgefangenen
      • Ebene öffnen§ 70 - § 71 Abschnitt 12 - Verfahrensregelungen
    • Ebene öffnen§ 72 - § 83 Teil 3 - Ergänzende Bestimmungen für junge Untersuchungsgefangene
    • Ebene öffnen§ 84 - §§ 101 bis 111 Teil 4 - Vollzugsbehörden
    • Ebene öffnen§ 112 - § 113 Teil 5 - Schlussvorschriften
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Dokumentansicht

Gesamtausgabe
§ 5
Gestaltung des Vollzuges

(1) Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen, soweit die Aufgabe des Vollzuges und die Erfordernisse eines geordneten Zusammenlebens in der Anstalt dies zulassen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Verhütung von Selbsttötungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

(2) Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von weiblichen und männlichen Untersuchungsgefangenen werden bei der Vollzugsgestaltung und bei Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Insbesondere ist auf die Schaffung und die Bewahrung eines gewaltfreien Klimas im Vollzug zu achten.

  • Impressum