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Inhaltsverzeichnis

  • Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO) vom 17. Dezember 2013
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene schließen§ 1 - § 11 Teil I - Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
      • § 1 - Bedeutung des Haushaltsplans
      • § 2 - Feststellung des Haushaltsplans
      • § 3 - Produkthaushalt
      • § 4 - Staatliche Doppik
      • § 5 - Wirkungen des Haushaltsplans
      • § 6 - Notwendigkeit der Kosten, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
      • § 7 - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
      • § 8 - Grundsatz der Gesamtdeckung
      • § 9 - Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt, Verantwortung für Aufgabenbereiche und Produktgruppen
      • § 10 - Unterrichtung der Bürgerschaft
      • § 11 - Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
    • Ebene öffnen§ 12 - § 35 Teil II - Aufstellung des Haushaltsplans und des mittelfristigen Finanzplans
    • Ebene öffnen§ 36 - § 69 Teil III - Ausführung des Haushaltsplans
    • Ebene öffnen§ 70 - § 80 Teil IV - Zahlungen, Buchführung, Berichtswesen und Rechnungslegung
    • Ebene öffnen§ 81 - § 97 Teil V - Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
    • Ebene öffnen§ 98 - § 105 Teil VI - Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
    • Ebene öffnen§ 106 - § 106 Teil VII - Landesbetriebe, Sondervermögen
    • Ebene öffnen§ 107 - § 107 Teil VIII - Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Konzernabschlusses, Entlastung
    • Ebene öffnen§ 108 - § 109 Teil IX - Schlussbestimmungen
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Gesamtausgabe

§ 8
Grundsatz der Gesamtdeckung

Alle Erträge dienen zur Deckung aller Aufwendungen. Alle Einzahlungen dienen zur Deckung aller Auszahlungen. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Erträge und Einzahlungen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben ist, im Haushaltsplan zugelassen ist oder die Mittel von anderer Seite zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden sind.

  • Impressum