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Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege (APO-PA-HuF) vom 14. Juli 1998
    • Eingangsformel
    • § 1 - Anwendungsbereich
    • § 2 - Ziel und Struktur der Ausbildung
    • § 3 - Zulassung zur Ausbildung
    • § 4 - Inhalt der Ausbildung
    • § 5 - Probehalbjahr
    • § 6 - Übergang in das nächste Schuljahr
    • § 7 - Gliederung und Gegenstand der Abschlussprüfung
    • § 8 - Berufsabschluss
    • § 9 - Abschlusszeugnis
    • § 10 - Gleichwertigkeit mit Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen
    • § 11 - Prüfung für Externe
    • § 12 - Stundentafel
    • § 13 - Schlussbestimmung
    • Anlage - Stundentafel der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege
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Gesamtausgabe

§ 9
Abschlusszeugnis

Wer die Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege erfolgreich abgeschlossen hat, erhält darüber ein Abschlusszeugnis. Im Abschlusszeugnis wird vermerkt, dass die Absolventin oder der Absolvent berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/Staatlich geprüfter Pflegeassistent mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege“ zu führen. Im Abschlusszeugnis wird die Endnote der Abschlussprüfung zum berufsbezogenen Unterricht ausgewiesen. Es wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen, die aus allen Zeugnisnoten und der Endnote der Abschlussprüfung zum berufsbezogenen Unterricht errechnet wird.

  • Impressum