Die Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit vom 18. Dezember 1984 (HmbGVBl. S. 263) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
Hamburg, den 11. Dezember 2012.
Die Behörde für Justiz und Gleichstellung