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Inhaltsverzeichnis

  • Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) vom 18. Mai 2018
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 3 Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
    • Ebene schließen§ 4 - § 8 Zweiter Abschnitt - Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
      • § 4 - Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
      • § 5 - Erhebung personenbezogener Daten
      • § 6 - Zweckbindung
      • § 7 - Automatisierte Verfahren und Gemeinsame Dateien
      • § 8 - Verantwortung bei der Offenlegung personenbezogener Daten
    • Ebene öffnen§ 9 - § 12 Dritter Abschnitt - Besondere Verarbeitungssituationen
    • Ebene öffnen§ 13 - § 14 Vierter Abschnitt - Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten
    • Ebene öffnen§ 15 - § 18 Fünfter Abschnitt - Rechte der Betroffenen
    • Ebene öffnen§ 19 - § 25 Sechster Abschnitt - Die beziehungsweise der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    • Ebene öffnen§ 26 - § 27 Siebenter Abschnitt - Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten
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Gesamtausgabe

§ 4
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine der in § 2 Absatz 1 genannten öffentlichen Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.

  • Impressum