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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über die Satzung der Stadtreinigung Hamburg vom 29. März 1994
    • Eingangsformel
    • Einziger Paragraph
    • Ebene schließenAnlage § 1 - § 16
      • § 1 - Aufgabenkreis der Geschäftsführung
      • § 2 - Geschäftsverteilung
      • § 3 - Zusammenarbeit der Geschäftsführer, Beschlussfassung
      • § 4 - Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse
      • § 5 - Abwesenheit der Geschäftsführer
      • § 6 - Jahresabschluss
      • § 7 - Wirtschaftsplan
      • § 8 - Mittelfristige Finanzplanung
      • § 9 - Unternehmensplanung
      • § 10 - Auftragsvergabe
      • § 11 - Aufgaben des Aufsichtsrats
      • § 12 - Berichterstattung an den Aufsichtsrat
      • § 13 - Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat
      • § 14 - Zustimmungsbedürftige Geschäfte
      • § 15 - Einbindung von Tochtergesellschaften
      • § 16 - Erklärung zum Hamburger Corporate Governance Kodex
    • Anlage
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Gesamtausgabe

§ 3
Zusammenarbeit der Geschäftsführer, Beschlussfassung

(1) Die Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen unterrichten sich gegenseitig über wichtige Vorgänge innerhalb ihrer Geschäftsbereiche. Angelegenheiten von größerer Bedeutung sind gemeinsam zu erörtern und zu entscheiden.

(2) Die Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen beschließen gemeinsam über Angelegenheiten,

1.

die nach dem Stadtreinigungsgesetz und dieser Satzung dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung oder Stellungnahme vorzulegen sind,

2.

die die Geschäftsbereiche von zwei oder mehr Geschäftsführern bzw. Geschäftsführerinnen betreffen,

3.

für die ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin eine gemeinschaftliche Beschlussfassung wünscht.

(3) Die Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Kommt eine einstimmige Beschlussfassung nicht zustande, kann jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Aufsichtsrates um Vermittlung anrufen.

(4) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten.

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