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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über anerkannte Fachbetriebe und Zertifizierungsorganisationen auf dem Gebiet der Grundstücksentwässerung (Fachbetriebs- und Zertifizierungsverordnung - FachZVO) vom 5. August 1997
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 1 Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
    • Ebene schließen§ 2 - § 10 Zweiter Teil - Anerkannter Fachbetrieb
      • § 2 - Anerkannter Fachbetrieb
      • § 3 - Ausführungsbereiche
      • § 4 - Anforderungen an die Tätigkeit
      • § 5 - Betriebsleitung
      • § 6 - Anforderungen an die technische Leitung
      • § 7 - Fachpersonal
      • § 8 - Anforderungen an die gerätetechnische Ausstattung
      • § 9 - Prüfung und Überwachung des Fachbetriebes
      • § 10 - Rückgabe des Zertifikats
    • Ebene öffnen§ 11 - § 19 Dritter Teil - Zertifizierungsorganisation
    • Ebene öffnen§ 20 - § 21 Vierter Teil - Zertifikat
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Dokumentansicht

Gesamtausgabe

§ 3
Ausführungsbereiche

Die Zertifizierung erfolgt für einen oder mehrere der nachstehenden Ausführungsbereiche:

1.

Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit;

2.

Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser;

3.

grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte;

4.

Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen;

5.

Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen;

6.

Errichten, Ändern und Abbrechen von sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen;

7.

Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.


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