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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung - SpielhWeiterbetrErlVO) vom 20. September 2016
    • Eingangsformel
    • § 1 - Regelungsbereich
    • § 2 - Antragsfrist und Ausschlusstermin
    • § 3 - Verfahren nach Ablauf der Antragsfrist und Ausschlussfrist
    • § 4 - Notwendige Antragsunterlagen
    • § 5 - Geeignete Unterlagen zum Nachweis des Alters eines Spielhallenstandorts
    • § 6 - Geeignete Unterlagen zum Nachweis einer unbilligen Härte
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Gesamtausgabe

§ 4
Notwendige Antragsunterlagen

(1) Dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1.

Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller, bei Anträgen juristischer Personen für jede gesetzliche Vertreterin und jeden gesetzlichen Vertreter,

2.

Nachweis über die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 der Gewerbeordnung für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller, bei Anträgen juristischer Personen zudem für jede gesetzliche Vertreterin und jeden gesetzlichen Vertreter,

3.

Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bei juristischen Personen,

4.

Bescheinigung in Steuersachen des allgemeinen Finanzamtes für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller; bei Anträgen juristischer Personen zudem für jede gesetzliche Vertreterin und jeden gesetzlichen Vertreter,

5.

Bescheinigung in Steuersachen hinsichtlich der Spielvergnügungsteuer des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz oder einer entsprechenden Dienststelle für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller; bei Anträgen juristischer Personen zudem für jede gesetzliche Vertreterin und jeden gesetzlichen Vertreter,

6.

Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller; bei Anträgen juristischer Personen für jede gesetzliche Vertreterin und jeden gesetzlichen Vertreter,

7.

Sachkundenachweis nach § 2 Absatz 5 Nummer 5 HmbSpielhG , dass erfolgreich Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen für den in Aussicht genommenen Betrieb sowie zur Prävention der Spielsucht und im Umgang mit betroffenen Personen erworben wurden für die Antragstellerin beziehungsweise den Antragsteller; bei Anträgen juristischer Personen für jede gesetzliche Vertreterin und jeden gesetzlichen Vertreter,

8.

Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag über die zum Spielbetrieb vorgesehenen Räumlichkeiten,

9.

Kopie der Baugenehmigung einschließlich Lageplan beziehungsweise Grundriss über die zum Spielbetrieb vorgesehenen Räumlichkeiten mit Quadratmeterangabe der dem Spielbetrieb dienenden Grundfläche.

(2) Bei weiteren Anträgen derselben Antragstellerin oder desselben Antragstellers auf Erteilung einer Erlaubnis im selben Bezirksamtsbereich kann auf die bereits eingereichten Unterlagen nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7 verwiesen werden. Die Nachweise nach Absatz 1 Nummern 1 bis 5 müssen nach dem 31. Juli 2016 beantragt worden sein.

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