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Artikel 4
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für Verteilungsverfahren nach der Seerechtlichen Verteilungsordnung vom 12. März 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 44) außer Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 5. Mai 1992.
Der Senat