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Inhaltsverzeichnis

  • Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung
    • Eingangsformel
    • § 1 - Zuständigkeit im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung
    • § 2 - Kostentragung
    • § 3 - Geltungsdauer
    • § 4 - Ratifizierung
    • Anlage
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Gesamtausgabe

§ 4
Ratifizierung

(1) 1 Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2 Die Ratifikationsurkunden sind bei der Schleswig-Holsteinischen Staatskanzlei zu hinterlegen. 3 Die Schleswig-Holsteinische Staatskanzlei teilt den übrigen Vertragsparteien die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt worden ist.

Hamburg, 12. September 2001

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

Für den Senat

gez. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit

Hannover, 25. Juli 2001

Für das Land Niedersachsen

Für den Ministerpräsidenten

Der Justizminister

gez. C. Pfeiffer

Kiel, 22. Mai 2001

Für das Land Schleswig-Holstein

Für die Ministerpräsidentin

Die Ministerin für Justiz, Frauen,
Jugend und Familie

gez. Annemarie Lütkes

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