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Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Billebogens mit den Stadträumen „Billebecken und Billstraße“, „Neuer Huckepackbahnhof“ und „Stadteingang Elbbrücken“ vom 17. Dezember 2019
Eingangsformel
§ 1
§ 2
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
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Dokumentansicht
Fundstelle:
HmbGVBl. 2019, S. 521
Gesamtausgabe
Anlage 2
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