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§ 4
Inhalte der Ausbildung
- 1.
im berufsbezogenen Unterricht die Fächer des ersten Ausbildungsjahres entsprechend der Stundentafel des jeweiligen dualen Ausbildungsberufs sowie Fachenglisch und
- 2.
im berufsübergreifenden Unterricht die beiden Fächer Sprache und Kommunikation sowie Wirtschaft und Gesellschaft,
- 3.
Wahlpflichtbereich sofern vorgesehen und
- 4.
die fachpraktische Ausbildung nach der anwendbaren Verordnung über die jeweilige Berufsausbildung in der jeweils geltenden Fassung.