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Anlage
Staatsvertrag
über die Veranstaltung von Fernsehen über Rundfunksatellit
Die Länder
Berlin,
vertreten durch den Regierenden Bürgermeister,
Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, und
Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
(im Folgenden: die Länder)
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden Staatsvertrag.
Präambel
Angesichts der raschen nationalen und internationalen Entwicklung neuer Techniken zur Übertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen und angesichts des Umstandes, dass es den Ländern insgesamt zur Zeit nicht gelingt, sich über gemeinsame Rahmenbedingungen für die Neuordnung des Rundfunkwesens zu einigen, halten es die vertragschließenden Länder für erforderlich, für ihre Länder Regelungen zu schaffen, die diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Dieser Staatsvertrag lässt die Möglichkeit offen, dass es zu einem Staatsvertrag aller Länder zur Neuordnung des Rundfunkwesens kommt.