• Zur Hauptnavigation springen .
  • Zur Suche springen .
  • Zum Inhalt springen .
Politik & Verwaltung Logo hamburg.de: Zur Startseite
  • hamburg.de Startseite
  • Hotels & Tourismus
  • Kultur & Tickets
  • Jobs & Wohnen
  • Erlebnis & Freizeit
  • Verkehr
  • Politik & Verwaltung
  • JUSTIZBEHÖRDE
  • Landesrecht Online
  • Rechtsprechung

Suche

Erweiterte Suche

Alphabetischer Zugang

Sachgebiete

 

Inhaltsverzeichnis

  • Gesetz zum Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 25. Juli 1978
    • Eingangsformel
    • Artikel 1
    • Artikel 2
    • Artikel 3
    • Ebene öffnenAbkommen - Abkommen zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken § 1 - § 5
    • Anlage - Anlage zum Abkommen zwischen Hamburg und Niedersachsen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
PDF Drucken

Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 1978, S. 321
Gesamtausgabe

Artikel 3 1)

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Absatz 3 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Ausgefertigt Hamburg, den 25. Juli 1978.

Der Senat

1)
In Kraft getreten am 19. 5. 1979 gemäß der Bekanntmachung vom 26. 4. 1979 (HmbGVBl. S. 115)
  • Impressum