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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Spielhallen-Weiterbetriebserlaubnisverordnung - SpielhWeiterbetrErlVO) vom 20. September 2016
    • Eingangsformel
    • § 1 - Regelungsbereich
    • § 2 - Antragsfrist und Ausschlusstermin
    • § 3 - Verfahren nach Ablauf der Antragsfrist und Ausschlussfrist
    • § 4 - Notwendige Antragsunterlagen
    • § 5 - Geeignete Unterlagen zum Nachweis des Alters eines Spielhallenstandorts
    • § 6 - Geeignete Unterlagen zum Nachweis einer unbilligen Härte
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Gesamtausgabe

§ 2
Antragsfrist und Ausschlusstermin

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 muss einschließlich der notwendigen Unterlagen nach § 4 bei der von der für die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 HmbSpielhG zuständigen Behörde benannten Dienststelle bis zum 1. Dezember 2016, 12.00 Uhr, eingegangen sein. Der Antrag muss eindeutig erkennen lassen, auf welches Bestandsunternehmen er sich bezieht. Der Antrag soll eine Mitteilung enthalten, ob eine unbillige Härte im Sinne von § 9 Absatz 1 Sätze 4 und 5 HmbSpielhG geltend gemacht wird, und es sollen gegebenenfalls Unterlagen nach § 6 sowie Unterlagen zum Nachweis des Alters des Spielhallenstandortes nach § 5 beigefügt werden.

(2) Anträge, die nach dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Termin oder nicht mit sämtlichen notwendigen Unterlagen nach § 4 eingehen, werden im Verfahren nach § 1 nicht berücksichtigt (Ausschlusstermin).

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