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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über das bezirksbezogene Denkmalschutzensemble Frank’sche Siedlung in Klein Borstel vom 8. April 2011
    • Eingangsformel
    • § 1
    • § 2
    • Anlage
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Gesamtausgabe

§ 2

(1) Die Genehmigung nach § 8 des Denkmalschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung für Modernisierung- und Erweiterungsmaßnahmen soll erteilt werden, wenn das Vorhaben entsprechend dem Denkmalpflegeplan ausgeführt wird.

(2) Die Frage der Steuervergünstigung bleibt hiervon unberührt.

Hamburg, den 8. April 2011.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord

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