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Inhaltsverzeichnis

  • Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 1. April 2020
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 2 I. Abschnitt - Konstituierung; Wahlämter
    • Ebene öffnen§ 3 - § 5 II. Abschnitt - Aufgaben und Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten; Aufgaben der Schriftführerinnen und Schriftführer
    • Ebene öffnen§ 6 - § 6 III. Abschnitt - Ältestenrat
    • Ebene öffnen§ 7 - § 8 IV. Abschnitt - Fraktionen und Gruppen
    • Ebene öffnen§ 9 - § 12 V. Abschnitt - Bürgerschaft und Senat
    • Ebene öffnen§ 13 - § 15 VI. Abschnitt - Beratung von Gesetzesvorlagen und Haushaltsvorlagen
    • Ebene öffnen§ 16 - § 17 VII. Abschnitt - Beratung von Anträgen und sonstigen Vorlagen
    • Ebene öffnen§ 18 - § 22 VIII. Abschnitt - Anfragen, Fragestunde, Aktuelle Stunde
    • Ebene öffnen§ 23 - § 51 IX. Abschnitt - Verfahren im Plenum
    • Ebene öffnen§ 52 - § 67 X. Abschnitt - Ausschüsse und Enquete-Kommissionen
    • Ebene öffnen§ 68 - § 68 XI. Abschnitt - Behandlung von Immunitätsangelegenheiten
    • Ebene öffnen§ 69 - § 71 XII. Abschnitt - Verhandlungsberichte, Beschlussausfertigungen
    • Ebene öffnen§ 72 - § 77 XIII. Abschnitt - Schlussbestimmungen
    • Anlage 1 - Beschluss der Bürgerschaft „Beginn und Ende der Plenarsitzungen"
    • Anlage 2 - Beschluss der Bürgerschaft zu § 42 Absatz 1 der Geschäftsordnung
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Dokumentansicht

Fundstelle: Amtl. Anz. 2020, S. 518
Gesamtausgabe

Anlage 1

Beschluss der Bürgerschaft
„Beginn und Ende der Plenarsitzungen“

Die Sitzungen beginnen in der 22. Wahlperiode der Bürgerschaft um 13.30 Uhr und sollen in der Regel nicht über 22.00 Uhr ausgedehnt werden.

  • Impressum