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Inhaltsverzeichnis

  • Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 2. März 2015
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 2 I. Abschnitt - Konstituierung; Wahlämter
    • Ebene öffnen§ 3 - § 5 II. Abschnitt - Aufgaben und Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten; Aufgaben der Schriftführerinnen und Schriftführer
    • Ebene öffnen§ 6 - § 6 III. Abschnitt - Ältestenrat
    • Ebene öffnen§ 7 - § 8 IV. Abschnitt - Fraktionen und Gruppen
    • Ebene öffnen§ 9 - § 12 V. Abschnitt - Bürgerschaft und Senat
    • Ebene öffnen§ 13 - § 15 VI. Abschnitt - Beratung von Gesetzesvorlagen und Haushaltsvorlagen
    • Ebene öffnen§ 16 - § 17 VII. Abschnitt - Beratung von Anträgen und sonstigen Vorlagen
    • Ebene öffnen§ 18 - § 22 VIII. Abschnitt - Anfragen, Fragestunde, Aktuelle Stunde
    • Ebene öffnen§ 23 - § 51 IX. Abschnitt - Verfahren im Plenum
    • Ebene öffnen§ 52 - § 67 X. Abschnitt - Ausschüsse und Enquete-Kommissionen
    • Ebene öffnen§ 68 - § 68 XI. Abschnitt - Behandlung von Immunitätsangelegenheiten
    • Ebene öffnen§ 69 - § 71 XII. Abschnitt - Verhandlungsberichte, Beschlussausfertigungen
    • Ebene öffnen§ 72 - § 77 XIII. Abschnitt - Schlussbestimmungen
    • Anlage 1 - Beschluss der Bürgerschaft „Beginn und Ende der Plenarsitzungen“
    • Anlage 2 - Beschluss der Bürgerschaft zu § 42 Absatz 1 der Geschäftsordnung
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Dokumentansicht

Fundstelle: Amtl. Anz. 2015, S. 613
Gesamtausgabe

Anlage 2

Beschluss der Bürgerschaft zu § 42 Absatz 1 der Geschäftsordnung

1.

Die Bürgerschaft verfährt, sofern der Ältestenrat im Einzelfall nichts anderes vorschlägt und die Bürgerschaft dies billigt, bei ihren Beratungen nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 der Geschäftsordnung.

1.1

Die außerhalb der Aktuellen Stunde (§ 22) und des Zeitbedarfs für geschäftliche Abwicklungen verfügbare Zeit wird den Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und dem Senat als Gesamtredezeit zugeteilt.

1.2

Die Grundredezeit beträgt jeweils 30 Minuten für jede Fraktion, 5 Minuten für fraktionslose Abgeordnete und 30 Minuten für den Senat. Die Fraktionen erhalten einen Zuschlag zur Redezeit unter Berücksichtigung ihrer Stärke. Dabei ist anzustreben, dass jeweils neun Debatten möglich werden. Die Redezeit pro Debattenbeitrag beträgt in der Regel fünf Minuten; im Einvernehmen können Abweichungen vereinbart werden.

2.

Die Fraktionen können pro Sitzungstag folgende Anzahl an Debatten anmelden:

SPD: vier Debatten

CDU, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD: jeweils eine Debatte.

Jede Fraktion hat das Recht, statt einer Debatte zwei Kurzdebatten mit jeweils zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag anzumelden.

Für das Recht zur Anmeldung von Debatten (§ 42 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3) gilt eine rotierende Reihenfolge der Fraktionen beginnend mit der stärksten Fraktion.

3.

Als Gesamtredezeit stehen demnach zur Verfügung:

SPD

30 + 40 = 70 Minuten

CDU

30 + 15 = 45 Minuten

Grüne

30 + 10 = 40 Minuten

DIE LINKE

30 + 10 = 40 Minuten

FDP

30 + 10 = 40 Minuten

AfD

30 + 5 = 35 Minuten

Senat

30 Minuten

 

----------

 

300 Minuten

Fraktionslose Abgeordnete:

5 Minuten

Fraktionen können im gegenseitigen Einvernehmen untereinander Redezeit übertragen.

4.

Nimmt der Senat mehr Redezeit in Anspruch, als für ihn vorgesehen ist, geht dies zulasten der Redezeit der ihn tragenden Fraktionen.


  • Impressum