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Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 25. März 2008
    • Eingangsformel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 34 Teil A - Allgemeiner Teil
    • Ebene öffnen§ 35 - § 56 Teil B - Besonderer Teil
    • Ebene öffnen§ 57 - § 57 Teil C - Schlussbestimmungen
    • Anlage 1 - Zuordnung der Fächer zu den in § 5 Absatz 1 genannten Aufgabenfeldern
    • Anlage 2 - Stundentafel für die Studienstufe des Gymnasiums und der Stadtteilschule
    • Anlage 3 - Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (N) aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation (P)
    • Anlage 4
    • Anlage 5 - Tabelle zur Errechnung der Durchschnittsnote (N) für die Fachhochschulreife (schulischer Teil) aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation (P)
    • Anlage 5 a - Umwandlung der Noten nach § 9 in Noten, die sich auf die mittlere, auf den Erwerb des mittleren Schulabschlusses ausgerichtete Anforderungsebene beziehen
    • Anlage 6 - Stundentafel für die Vorstufe der Stadtteilschule
    • Anlage 7
    • Anlage 8 - Stundentafel für die Vorstufe des beruflichen Gymnasiums
    • Anlage 9 - Stundentafel für die Studienstufe des beruflichen Gymnasiums
    • Anlage 10 - Stundentafel für das Abendgymnasium
    • Anlage 11 - Stundentafel für die Vorstufe des Hansa-Kollegs
    • Anlage 12 - Stundentafel für die Studienstufe des Hansa-Kollegs
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Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 2008, S. 137
Gesamtausgabe

Anlage 12

(zu § 52)*)

Stundentafel für die Studienstufe des Hansa-Kollegs

Fächer in den Aufgabenfeldern

Unterrichtsstunden1 insgesamt

Kernfächer2

Deutsch

4563

Mathematik

4563

Fremdsprache

4563

Fächerverbund im Profilbereich

Profilgebendes Fach/ Profilgebende Fächer

760 (912)2, 4

Begleitendes Unterrichtsfach/ Begleitende Unterrichtsfächer

Seminar

152(0)5

Weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich, soweit diese nicht bereits im Fächerverbund im Profilbereich unterrichtet werden

Bildende Kunst, Musik oder Theater

76

Fremdsprache oder Fächer aus dem mathematisch naturwissenschaftlich-technischen oder dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld

114

Religion oder Philosophie

114

Summe der Belegverpflichtung

25846

*)

Anlage 12 tritt gemäß § 57 Abs. 1 am 1. August 2009 in Kraft.

1

Ein Schuljahr wird rechnerisch mit 38 Unterrichtswochen veranschlagt.

2

Kernfächer können in den Profilbereich integriert werden. In diesem Fall erhöht sich die Unterrichtsstundenzahl im Profilbereich um die Zahl der Unterrichtsstunden, die in den integrierten Kernfächern unterrichtet werden müssen.

3

Kernfächer werden mit jeweils 4 Wochenstunden unterrichtet.

4

Profilgebende Fächer werden mit jeweils 4 Wochenstunden unterrichtet.

5

Wird kein Seminar unterrichtet, entfallen die Stunden auf ein Fach oder mehrere Fächer des Profilbereichs.

6

Von diesen Stunden müssen mindestens 304 Stunden in einem naturwissenschaftlich-technischen Fach oder mehreren naturwissenschaftlich-technischen Fächern sowie mindestens 304 Stunden in einem Fach oder mehreren Fächern aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (ohne Religion und Philosophie) unterrichtet werden.

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