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Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 25. März 2008
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    • Ebene öffnen§ 1 - § 34 Teil A - Allgemeiner Teil
    • Ebene öffnen§ 35 - § 56 Teil B - Besonderer Teil
    • Ebene öffnen§ 57 - § 57 Teil C - Schlussbestimmungen
    • Anlage 1 - Zuordnung der Fächer zu den in § 5 Absatz 1 genannten Aufgabenfeldern
    • Anlage 2 - Stundentafel für die Studienstufe des Gymnasiums und der Stadtteilschule
    • Anlage 3 - Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (N) aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation (P)
    • Anlage 4
    • Anlage 5 - Tabelle zur Errechnung der Durchschnittsnote (N) für die Fachhochschulreife (schulischer Teil) aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation (P)
    • Anlage 5 a - Umwandlung der Noten nach § 9 in Noten, die sich auf die mittlere, auf den Erwerb des mittleren Schulabschlusses ausgerichtete Anforderungsebene beziehen
    • Anlage 6 - Stundentafel für die Vorstufe der Stadtteilschule
    • Anlage 7
    • Anlage 8 - Stundentafel für die Vorstufe des beruflichen Gymnasiums
    • Anlage 9 - Stundentafel für die Studienstufe des beruflichen Gymnasiums
    • Anlage 10 - Stundentafel für das Abendgymnasium
    • Anlage 11 - Stundentafel für die Vorstufe des Hansa-Kollegs
    • Anlage 12 - Stundentafel für die Studienstufe des Hansa-Kollegs
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Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 2008, S. 137
Gesamtausgabe

Anlage 4

(zu § 32 Absätze 2 und 3)

Berechnung der in Block 1 erreichten Gesamtpunktzahl:

In Block 1 der Gesamtqualifikation sind höchstens 600 Punkte erreichbar. Bei höchstens 15 Punkten in einem Fach pro Semester können bei einfacher Gewichtung 401) Semesterergebnisse zur Anrechnung kommen: 40 x 15 = 600. Die Zahl 40 ist daher als Faktor zu benutzen. Somit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der Gesamtpunktzahl in Block 1:

E I

=

P

·40

S

Dabei sind:

E I

=

(Gesamt-)Ergebnis Block 1

P

=

Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Semestern

S

=

Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch hier doppelt).

Es wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet, das heißt ab der Dezimalen 5 wird aufgerundet.

Berechnung des Endergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Prüfungsfach:

Das Endergebnis der Prüfung in einem Fach wird wie folgt ermittelt:

PF

=

2s + m

3

Dabei sind:

PF

=

Endergebnis der Prüfung in einem Fach, nicht gerundet

s

=

Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach

m

=

Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach

Berechnung der in Block 2 (Abiturprüfung) erreichten Gesamtpunktzahl:

In der Abiturprüfung sind höchstens 300 Punkte erreichbar. Die Ergebnisse jedes Prüfungsfachs werden fünffach gewichtet. Für die Berechnung ergibt sich:

E II = 5 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4)

Wird eine besondere Lernleistung in Block 2 eingebracht, werden die Ergebnisse jedes Prüfungsfachs und der besonderen Lernleistung vierfach gewichtet. Für die Berechnung ergibt sich:

E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + BLL)

Dabei sind:

E II

=

(Gesamt-)Ergebnis Block 2

PF

=

Erzielte Punkte in einem Prüfungsfach

BLL

=

Erzielte Punkte in der Besonderen Lernleistung

Bei nicht ganzzahligen Werten von PF wird nach Multiplikation mit dem Faktor 5 oder 4 auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet, das heißt ab der Dezimalen 5 wird aufgerundet.

Berechnung des Ergebnisses (E):

E = E I + E II

1)

Durch den Faktor 40 ist sichergestellt, dass die angerechneten Semesterergebnisse unabhängig von ihrer Anzahl stets auf die mögliche Gesamtpunktzahl von 600 bezogen sind, auch wenn weniger oder mehr als 40 Semesterergebnisse eingebracht werden.

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