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§ 1
Anordnung als Landesstatistik
Zur Analyse und Bewertung der Situation von Prostituierten, Kundinnen und Kunden sexueller Dienstleistungen, Gewerbetreibenden, Anwohnerinnen und Anwohnern in St. Georg sowie der Entwicklung der Prostitution im Stadtteil St. Georg wird eine Befragung mehrerer Personengruppen im Stadtteil als Landesstatistik durchgeführt.