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Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsschule für Altenpflege (APO-AltPfl) vom 8. Mai 2006
    • Eingangsformel
    • Ebene schließen§ 1 - § 13
      • § 1 - Anwendungsbereich
      • § 2 - Zulassung zur Ausbildung
      • § 3 - Gliederung und Inhalt der Ausbildung
      • § 4 - Betreuung und Benotung der praktischen Ausbildung
      • § 5 - Zeugnisse, Vornoten
      • § 6 - Teilnahmebescheinigung
      • § 7 - Praktische Prüfung, Abschlusszeugnis
      • § 8 - (aufgehoben)
      • § 9 - Gliederung und Gegenstand der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
      • § 10 - Stundentafel
      • § 11 - (aufgehoben)
      • § 12 - (aufgehoben)
      • § 13 - Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
    • Anlage - Stundentafel der Berufsschule Altenpflege
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsschule für Altenpflege
(APO-AltPfl)
Vom 8. Mai 2006
Fundstelle: HmbGVBl. 2006, S. 225
Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 4 geändert, Anlage neu gefasst durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 61, 74) *
*

Übergangsbestimmungen (Artikel 6 Abs. 3):
1. die ihre Ausbildung vor dem 1. August 2013 an der Berufsschule für Altenpflege, an der teilqualifizierenden Berufsfachschule, an der Höheren Handelsschule, an der Berufsfachschule für Hauswirtschaftshilfe, an der Fachschule für Sozialpädagogik, an der Fachschule für Heilerziehungspflege begonnen haben oder
2. die im Schuljahr 2013/2014 die Ausbildung an der Höheren Handelsschule am Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte in der Freien und Hansestadt beginnen,
sind die bis zum 31. Juli 2013 geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.

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