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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung) vom 12. Juli 1979
    • Inhaltsverzeichnis
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 6 I - Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
    • Ebene öffnen§ 7 - § 8a II - Meldepflichten
    • Ebene öffnen§§ 9 bis 11 - §§ 9 bis 11 III
    • Ebene öffnen§ 12 - § 36 IV - Verkehrsvorschriften
    • Ebene öffnen§ 37 - § 39 V - Sicherheitsbestimmungen für den Umschlag von Trockenmassengütern
    • Ebene öffnen§ 39a - § 39c VI - Binnenschifffahrtsinformationsdienste
    • Ebene öffnen§ 40 - § 42 VII - Sonstige Vorschriften
    • Ebene öffnen§ 43 - § 44 VIII - Bußgeld- und Schlussvorschriften
    • Ebene schließenAnlage 1 I. - II.
      • I. - Vom Fahrzeugführer an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben:
      • II. - Von der Umschlagsanlage an den Fahrzeugführer zu liefernde Angaben:
    • Ebene öffnenAnlage 2 I. - II.
    • Ebene öffnenAnlage 3 I. - II.
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Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 1979, S. 227
Gesamtausgabe

I.
Vom Fahrzeugführer an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben:

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt die voraussichtliche Ankunftszeit des Schiffs vor dem Hafen. Diese Angabe ist bei Bedarf zu aktualisieren.

Bei der ersten Meldung der voraussichtlichen Ankunftszeit:

1.

Schiffsname, Rufzeichen, IMO-Kennnummer, Flaggenstaat, Heimathafen;

2.

der Lade- und Löschplan unter Angabe der Ladungsmenge und der Stauung nach Luken, die Reihenfolge des Ladens oder Löschens, die je Schüttung zu ladende oder in den einzelnen Phasen des Entladens zu löschende Menge;

3.

die Tiefgänge bei Ankunft und die voraussichtlichen Tiefgänge bei Abfahrt des Schiffs;

4.

der Zeitbedarf für Ballastaufnahme oder -abgabe;

5.

die Gesamtlänge und größte Breite des Schiffs; Länge des Ladebereichs vom vorderen Süll der vordersten bis zum achteren Süll der hintersten für das Laden oder Löschen zu benutzenden Ladeluke;

6.

der Abstand von der Wasserlinie bis zur vordersten zu be- oder entladenden Luke und von der Bordwand des Schiffs bis zur Lukenöffnung;

7.

der Ausbringungsort des Landgangs des Schiffs;

8.

die Überwasserhöhe (höchster Punkt über der Wasserlinie);

9.

Einzelheiten und Leistungsfähigkeit des bordeigenen Ladegeschirrs (soweit vorhanden);

10.

Anzahl und Art der Festmacheleinen;

11.

besondere Anforderungen wie z.B. Trimmen oder laufenden Messung des Wassergehalts des Ladeguts;

12.

Einzelangaben über notwendige Reparaturen, die das Anlegen, den Beginn des Ladens oder Löschens oder die Ausfahrt des Schiffs nach Beendigung der Lade- oder Löscharbeiten verzögern können;

13.

sonstige, von der Umschlagsanlage angeforderte Angaben über das Schiff.


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