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Inhaltsverzeichnis
- Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vom 12. Dezember 2019
- Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 9 Abschnitt 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
§ 10 - § 33 Abschnitt 2
§ 34 - § 51 Abschnitt 3 - Weitere Datenverarbeitung
- § 34 - Grundsätze der Zweckbindung
- § 35 - Dauer der Datenspeicherung
- § 36 - Weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- § 37 - Verarbeitung von Daten zu archivarischen, wissenschaftlichen, historischen und statistischen Zwecken sowie zur Aus- und Fortbildung
- § 38 - Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
- § 39 - Besondere Grundsätze der Datenverarbeitung im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierten Staaten
- § 40 - Datenübermittlung zwischen Polizeidienststellen
- § 41 - Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich und im Bereich der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten
- § 42 - Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI
- § 43 - Allgemeine Voraussetzungen der Datenübermittlungen an Drittstatten und an über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 44 - Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
- § 45 - Datenübermittlung ohne geeignete Garantie
- § 46 - Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
- § 47 - Datenübermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, Bekanntgabe an die Öffentlichkeit
- § 48 - Datenabgleich
- § 49 - Automatisierte Anwendung zur Auswertung vorhandener Daten
- § 50 - Rasterfahndung
- § 51 - Zuverlässigkeitsüberprüfung
§ 52 - § 65 Abschnitt 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 66 - § 71 Abschnitt 5 - Rechte der betroffenen Person
§ 72 - § 74 Abschnitt 6 - Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
§ 75 - § 78 Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
- Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vom 12. Dezember 2019