• Zur Hauptnavigation springen .
  • Zur Suche springen .
  • Zum Inhalt springen .
Politik & Verwaltung Logo hamburg.de: Zur Startseite
  • hamburg.de Startseite
  • Hotels & Tourismus
  • Kultur & Tickets
  • Jobs & Wohnen
  • Erlebnis & Freizeit
  • Verkehr
  • Politik & Verwaltung
  • JUSTIZBEHÖRDE
  • Landesrecht Online
  • Rechtsprechung

Suche

Erweiterte Suche

Alphabetischer Zugang

Sachgebiete

 

Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg (APO-SH) vom 20. Juli 2005
    • Eingangsformel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 32 Teil A - Allgemeine Bestimmungen
    • Ebene schließen§ 33 - § 41 Teil B - Kurse für deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber
      • Ebene öffnen§ 33 - § 35a Abschnitt 1 - Aufnahme
      • Ebene schließen§ 36 - § 37 Abschnitt 2 - Ausbildung
        • § 36 - Art und Inhalt der Ausbildung
        • § 36a - Fachunterricht Englisch
        • § 37 - Übergang in das zweite Semester
      • Ebene öffnen§ 38 - § 41 Abschnitt 3 - Feststellungsprüfung
    • Ebene öffnen§ 42 - § 47 Teil C - Kurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Immigrantinnen und Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
    • Ebene öffnen§ 48 - § 50 Teil D - Schlussbestimmungen
    • Anlage 1 - Zulassungszahlen
    • Anlage 2 - Verzeichnis der Unterrichtsfächer und der Prüfungsfächer
    • Anlage 3 - Niveaustufen gemäß § 36a in Anlehnung an die Kompetenzstufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
PDF Drucken

Dokumentansicht

Gesamtausgabe
§ 36
Art und Inhalt der Ausbildung

(1) Der Abschluss eines Kurses für deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber vermittelt die fachgebundene Hochschulreife. Die Kurse sind nach fachlichen Schwerpunkten gegliedert, denen bestimmte Studiengänge der Hochschulen zugeordnet sind. Die Ausbildung dauert zwei Semester; sie schließt mit der Feststellungsprüfung ab.

(2) Es können folgende Fachkurse eingerichtet werden:

 

Kurs T:

Vorbereitung auf technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge,

Kurs M:

Vorbereitung auf medizinische und biologische Studiengänge,

Kurs W:

Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge,

Kurs G:

Vorbereitung auf sprachliche, geisteswissenschaftliche und künstlerische Studiengänge.

(3) Die Kollegiatinnen und Kollegiaten werden nach der Fachrichtung ihres beabsichtigten Studiums und gegebenenfalls nach der Fachbindung ihres Vorbildungsnachweises einem der Fachkurse zugeteilt.

(4) Die Ausbildung innerhalb eines Fachkurses umfasst die in der Anlage 2 aufgeführten Pflichtfächer. Sie kann sich auf weitere Zusatzfächer erstrecken, die für ein Studium in den entsprechenden Studiengängen förderlich sind; diese Fächer werden vom Studienkolleg festgelegt.

  • Impressum