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Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs Hamburg (APO-SH) vom 20. Juli 2005
    • Eingangsformel
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 32 Teil A - Allgemeine Bestimmungen
    • Ebene schließen§ 33 - § 41 Teil B - Kurse für deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber
      • Ebene schließen§ 33 - § 35a Abschnitt 1 - Aufnahme
        • § 33 - Zulassungsvoraussetzungen
        • § 34 - Wahl des Fachkurses
        • § 35 - Besonderheiten bei der Vergabe der Kursplätze
        • § 35a - Sonderkontingent für Flüchtlinge
      • Ebene öffnen§ 36 - § 37 Abschnitt 2 - Ausbildung
      • Ebene öffnen§ 38 - § 41 Abschnitt 3 - Feststellungsprüfung
    • Ebene öffnen§ 42 - § 47 Teil C - Kurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Immigrantinnen und Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
    • Ebene öffnen§ 48 - § 50 Teil D - Schlussbestimmungen
    • Anlage 1 - Zulassungszahlen
    • Anlage 2 - Verzeichnis der Unterrichtsfächer und der Prüfungsfächer
    • Anlage 3 - Niveaustufen gemäß § 36a in Anlehnung an die Kompetenzstufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
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Dokumentansicht

Gesamtausgabe
§ 33
Zulassungsvoraussetzungen

In einen Kurs für deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber wird aufgenommen, wer über einen ausländischen Bildungsnachweis verfügt, der in Verbindung mit der erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung als Qualifikation für ein Studium an einer Hamburger Hochschule anerkannt wird, und die Voraussetzungen des § 3 erfüllt.

  • Impressum