• Zur Hauptnavigation springen .
  • Zur Suche springen .
  • Zum Inhalt springen .
Politik & Verwaltung Logo hamburg.de: Zur Startseite
  • hamburg.de Startseite
  • Hotels & Tourismus
  • Kultur & Tickets
  • Jobs & Wohnen
  • Erlebnis & Freizeit
  • Verkehr
  • Politik & Verwaltung
  • JUSTIZBEHÖRDE
  • Landesrecht Online
  • Rechtsprechung

Suche

Erweiterte Suche

Alphabetischer Zugang

Sachgebiete

 

Inhaltsverzeichnis

  • Hamburgisches Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 8 Erster Abschnitt - Leistungen an die Mitglieder der Bürgerschaft
    • Ebene öffnen§ 9 - § 15 Zweiter Abschnitt - Leistungen an ehemalige Mitglieder und ihre Hinterbliebenen
    • Ebene öffnen§ 16 - § 17 Dritter Abschnitt - Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
    • Ebene öffnen§ 18 - § 20 Vierter Abschnitt - Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Bürgerschaft
    • Ebene öffnen§ 21 - § 25 Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
    • Ebene öffnen§ 26 - § 26 Sechster Abschnitt - Unabhängigkeit der Mitglieder
    • Ebene schließen§ 27 - § 30 Siebter Abschnitt - Übergangsregelungen, Inkrafttreten
      • § 27 - Übergangsregelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richterinnen und Richter
      • § 28 - Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
      • § 29 - Zeiten der Mitgliedschaft vor Inkrafttreten des Gesetzes
      • § 29a - Übergangsregelung zu der ab dem Beginn der 21. Wahlperiode geänderten Altersgrenze für den Bezug der Altersentschädigung
      • § 30 - Inkrafttreten
PDF Drucken

Dokumentansicht

Fundstelle: HmbGVBl. 1996, S. 141
Gesamtausgabe

Siebter Abschnitt
Übergangsregelungen, Inkrafttreten

  • Impressum