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Inhaltsverzeichnis

  • Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) vom 27. April 2004
    • Inhaltsverzeichnis
    • Ebene öffnen§ 1 - § 5 Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
    • Ebene öffnen§ 6 - § 26 Zweiter Teil - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH und sonstiger Leistungserbringer (Träger)
    • Ebene schließen§ 27 - § 29 Dritter Teil - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe und in Tagespflege
      • § 27 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe
      • § 28 - Förderung in der Tagespflege
      • § 29 - Erhebung von Teilnahmebeiträgen
    • Ebene öffnen§ 30 - § 35 Vierter Teil - Gemeinsame Vorschriften
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Gesamtausgabe

§ 28
Förderung in der Tagespflege

(1) Das Angebot an Tagespflege soll quantitativ und qualitativ ausgebaut werden.

(2) Die Förderung von Kindern in Tagespflege erfolgt nach Maßgabe des § 23 SGB VIII und des § 6 Absätze 2, 3, 5 und 6. Auf das Bewilligungsverfahren finden § 11 Absätze 1 bis 4 und §§ 12 und 13 entsprechende Anwendung.

(3) Die Förderung eines Kindes in Tagespflege endet, sobald das Kind die Tagespflegeleistung bei der Tagespflegeperson nicht mehr in Anspruch nimmt. Die Inanspruchnahme gilt als beendet, wenn

1.

die Tagespflegeperson die Förderung des Kindes beendet oder ohne triftigen Grund unterbricht,

2.

das Kind ohne Benachrichtigung der Tagespflegeperson länger als zwei Wochen in Folge die Förderung nicht nutzt oder

3.

das Kind mit Benachrichtigung der Tagespflegeperson länger als vier Wochen in Folge die Förderung nicht nutzt, ohne dass ein triftiger Grund glaubhaft gemacht wird.

Die nach § 14 Absatz 3 bestehende Obliegenheit der Sorgeberechtigten des Kindes gilt entsprechend.

(4) Die Betreuung durch Verwandte in gerader Linie und Verwandte in der Seitenlinie bis zum dritten Grad (Verwandtenpflege) ist keine Tagespflege im Sinne des Gesetzes.

(5) Die zuständige Behörde hat für ausreichende Beratungs- und Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen Sorge zu tragen.

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