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Inhaltsverzeichnis

  • Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom 14. Februar 1994
    • Eingangsformel
    • Ebene öffnen§ 1 - § 5 Erster Abschnitt - Allgemeine Grundsätze und Verfahren
    • Ebene öffnen§ 6 - § 13 Zweiter Abschnitt - Berechnung auf Grund der personellen Ausstattung
    • Ebene öffnen§ 14 - § 19 Dritter Abschnitt - Überprüfung des Berechnungsergebnisses
    • Ebene öffnen§ 20 - § 21a Vierter Abschnitt - Ausnahmetatbestände
    • Ebene öffnen§ 22 - § 23 Fünfter Abschnitt - Schlussbestimmungen
    • Ebene öffnenAnlage 1 - Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität auf Grund des Zweiten Abschnitts der Verordnung I. - III.
    • Anlage 2 - Curricularnormwerte ( § 13 Absatz 1 )
    • Anlage 3 - Stellenzuordnung ( § 8 Absatz 1 Satz 2 )
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Gesamtausgabe

Auf Grund von Artikel 7 und Artikel 16 Absatz 1 Nummer 14 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 12. März 1992 (Staatsvertrag) und von Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 2. Februar 1993 in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 2. Juli 1993 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 25, 24, 153, 230) sowie auf Grund der Verordnung über die Weiterübertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Vergabe von Studienplätzen vom 6. Juli 1993 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 154) wird verordnet:

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