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Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, das Land Niedersachsen, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das niedersächsische Justizministerium, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie, schließen im Interesse einer einheitlichen Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten im Küstenmeer der Nordsee und in der Elbmündung vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe folgenden Staatsvertrag: