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Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Verwendung von schwefelhaltigen Schiffskraftstoffen vom 11. Mai 2010
Eingangsformel
§ 1 - Zweck des Gesetzes
§ 2 - Begriffsbestimmungen
§ 3 - Maximaler Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen
§ 4 - Aufsichtsbefugnisse
§ 5 - Anordnungen
§ 6 - Ordnungswidrigkeiten
§ 7 - Einschränkung von Grundrechten
§ 8 - Inkrafttreten
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Gesamtausgabe
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: