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Inhaltsverzeichnis

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege (APO-PA-HuF) vom 14. Juli 1998
    • Eingangsformel
    • § 1 - Anwendungsbereich
    • § 2 - Ziel und Struktur der Ausbildung
    • § 3 - Zulassung zur Ausbildung
    • § 4 - Inhalt der Ausbildung
    • § 5 - Probehalbjahr
    • § 6 - Übergang in das nächste Schuljahr
    • § 7 - Gliederung und Gegenstand der Abschlussprüfung
    • § 8 - Berufsabschluss
    • § 9 - Abschlusszeugnis
    • § 10 - Gleichwertigkeit mit Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen
    • § 11 - Prüfung für Externe
    • § 12 - Stundentafel
    • § 13 - Schlussbestimmung
    • Anlage - Stundentafel der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung
der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege
(APO-PA-HuF)
Vom 14. Juli 1998
Fundstelle: HmbGVBl. 1998, S. 143
Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 4 § 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2019 (HmbGVBl. 2020 S. 1, 7)1)
1)

Gemäß den Übergangsbestimmungen in Artikel 7 gelten für Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in einem Bildungsgang nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher oder der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Haus- und Familienpflege befinden, die bisherigen Vorschriften bis zum Abschluss des begonnenen Bildungsgangs fort. Dies gilt nicht für § 8 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher und § 10 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege sowie für Schülerinnen und Schüler, die durch Rücktritt oder Wiederholung erneut in das erste Schuljahr dieser Bildungsgänge eintreten.

  • Impressum